Gethsemane-Stiftung

Für eine lebendige Gemeinde mit Zukunft!

Der Zweck der Gethsemane-Stiftung ist die langfristige finanzielle Sicherung unserer Gethsemane-Gemeinde. Nur ein solider Grundstock an Geldmitteln sichert den Bestand kirchlicher Arbeit für die Zukunft.

Das Stiftungsvermögen wird ehrenamtlich vom Stiftungsrat verwaltet und dient ausschließlich der finanziellen Unterstützung der kirchlichen Arbeit in unserer Gethsemane-Gemeinde. Jeder gestiftete Betrag kommt also garantiert unserer Gemeinde zugute. Die Verwendung der Mittel wird in einem Rechenschaftsbericht öffentlich und nachvollziehbar gemacht.

Und so können Sie helfen:

  • indem Sie einmalig oder auch regelmäßig einen Betrag stiften.
  • Bestimmte Anlässe wie Geburtstage, Jubiläen oder Trauerfeiern bieten sich an, die Stiftung finanziell zu bedenken.
  • Auch Vermächtnisse oder Testamente helfen, das Stiftungsvermögen zu vermehren.

Die Gethsemane-Stiftung unterliegt der Kirchenaufsicht und ist gemeinnützig. Sie können Ihre Spende steuerlich absetzen.

Mit dem Stiftungsvermögen wird die kirchliche Gemeindearbeit unterstützt, beispielsweise durch

  • Erneuerung und Ausstattung der Gemeinderäume – damit das Umfeld stimmt.
  • Finanzierung besonderer Gemeindejubiläen, Konzerte etc. – damit die Gemeinde lebendig bleibt.
  • Personalkostenzuschüsse – damit wir der Streichung von Arbeitsplätzen in unserer Gemeinde entgegenwirken können.

Jeder Einzelne von uns kennt Momente der Freude, Dankbarkeit oder auch Trauer. Momente, die es wert sind sich zu erinnern, dass wir einer christlichen Gemeinschaft angehören und auf sie bauen können. Begleiten Sie uns als Stifter/Stifterin mit dem Ziel, Gemeindearbeit mit und für Menschen auch in der Zukunft verlässlich gestalten zu können.

Stiftungen sind seit Jahrhunderten bekannt und haben sich bewährt. Sie bilden das langfristige finanzielle Fundament für gute Ideen und soziales Engagement. Das Stiftungskapital ist ein fest angelegtes Vermögen, von dem nur die Zinsen verwendet werden. Wenn das Stiftungskapital eine bestimmte Höhe erreicht hat, bieten die regelmäßigen Erträge eine kalkulierbare Basis für vielfältige Projekte in unserer Gethsemane-Gemeinde.

Stiftungsrat

Kontakt über das Gemeindebüro

Zuwendungen

Zuwendungen erbitten wir auf folgendes Konto:

IBAN
DE38 5206 0410 0006 6047 30
Verwendungszweck:

0911 Gethsemane-Stiftung - Zustiftung

Bitte vermerken Sie bei der Überweisung Name und Anschrift, damit wir Ihnen unaufgefordert eine Zuwendungsbescheinigung zusenden können.